Aktueller Stand
Die bundesweiten Eckpunkte des Digitalpakts 2.0
Bund und Länder haben sich auf die Grundzüge des Nachfolgeprogramms verständigt. Die konkrete Antragstellung, Mittelverteilung und Umsetzung werden durch die jeweiligen Länder ausgestaltet.
5 Mrd. €
Gesamtvolumen
Bund und Länder wollen gemeinsam fünf Milliarden Euro für die digitale Modernisierung der Schulen bereitstellen.
2026–2030
Zeitraum
Der Digitalpakt 2.0 ist nach der Bund-Länder-Einigung für einen Zeitraum von fünf Jahren vorgesehen.
50 / 50
Finanzierung
Der Bund stellt 2,5 Milliarden Euro bereit; die Länder sollen einen gleichwertigen Anteil erbringen.
01.01.2025
Maßnahmenbeginn
Bund und Länder haben sich grundsätzlich auf einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn ab diesem Datum verständigt.
Wichtig: Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist keine automatische Förderzusage. Förderfähigkeit, Antragsberechtigung, Fristen und Verfahren richten sich nach den jeweils geltenden Landesregelungen und dem konkreten Einzelfall.
Ganzheitlicher Ansatz
Der Digitalpakt 2.0 soll über reine Ausstattung hinausgehen
Das Nachfolgeprogramm verbindet digitale Infrastruktur stärker mit Betrieb, Support, digitalen Lernumgebungen sowie Schul- und Unterrichtsentwicklung.
Infrastruktur weiterentwickeln
Bestehende Netze, WLAN-Strukturen, Endgeräte, Präsentationstechnik und weitere technische Grundlagen müssen erneuert, ergänzt und langfristig betrieben werden.
Wartung und Support mitdenken
Verlässliche Administration, Wartung und Support gehören ausdrücklich zum ganzheitlichen Ansatz des Digitalpakts 2.0.
Digitale Lernumgebungen stärken
Technische Infrastruktur soll mit zeitgemäßen digitalen Lehr- und Lernumgebungen verbunden und nachhaltig nutzbar gemacht werden.
Schulentwicklung und Qualifizierung verbinden
Digitale Bildung, pädagogische Konzepte, Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie die Qualifizierung von Lehrkräften sollen stärker zusammengedacht werden.
Die Bund-Länder-Initiative „Digitales Lehren und Lernen“ ist ein eigener Handlungsstrang des Digitalpakts 2.0. Sie dient insbesondere der Forschung und Qualitätsentwicklung in der digitalen Lehrkräftebildung und ist nicht mit einem kommunalen Investitions- oder Antragsverfahren gleichzusetzen.
Jeder Schritt muss fachlich nachvollziehbar dokumentiert und mit den späteren Landesregelungen abgeglichen werden. Eine allgemeine Bund-Länder-Einigung ersetzt keine konkrete Prüfung der Förderfähigkeit.
Technik und Betrieb
Welche Handlungsfelder Schulträger jetzt einordnen sollten
Infrastruktur, Netzwerk und WLAN
Gebäudeverkabelung, aktive Netzwerktechnik, WLAN, Internetanbindung, Sicherheit und Erneuerungsbedarfe.
Endgeräte, Plattformen und Identitäten
Endgeräte, Gerätemanagement, Schulserver, Plattformen, Benutzerverwaltung und Identitätsmanagement.
Unterrichtsräume und Präsentationstechnik
Displays, Präsentationssysteme, Medientechnik, Audio, Touch- und Interaktionslösungen.
Betrieb, Support und Lebenszyklus
Administration, Wartung, Servicegrenzen, Ersatzbeschaffung, Support und langfristige Betriebskosten.
Jetzt sinnvoll vorbereiten
Was Schulträger bereits vor einem Landesverfahren klären können
Nicht jede Vorbereitung muss auf die Veröffentlichung einer Förderrichtlinie warten. Entscheidend ist, fachliche Vorarbeiten von einer späteren Förderentscheidung zu trennen.
Bestand und Bedarf
vorhandene Infrastruktur, Ausstattung und technische Standards erfassen
Bedarfe der Schulen und Schulstandorte strukturiert aufnehmen
Maßnahmen nach Dringlichkeit, Abhängigkeiten und Umsetzbarkeit priorisieren
Betrieb und Finanzierung
Administration, Wartung, Support und späteren Betrieb berücksichtigen
Kostenrahmen und mögliche Umsetzungszeiträume vorbereiten
bestehende Medienentwicklungs-, Ausstattungs- und Betriebskonzepte prüfen
Beschaffung und Nachweise
Beschaffungsbedarfe und vergaberelevante Leistungsbestandteile abgrenzen
Beschlüsse, Nachweise und technische Dokumentationen zusammenstellen
offizielle Informationen des zuständigen Bundeslandes fortlaufend prüfen
Ob vorbereitete oder bereits begonnene Maßnahmen tatsächlich förderfähig sind, muss anhand der später veröffentlichten Landesregelungen und im konkreten Einzelfall geprüft werden.
Tragfähige Gesamtplanung
Fördermittel wirken nur, wenn Maßnahmen, Beschaffung und Betrieb zusammenpassen
Viele Schulträger wissen, dass technischer Handlungsbedarf besteht. Häufig ist jedoch noch offen, welche Maßnahmen fachlich priorisiert werden sollten, welche Voraussetzungen fehlen, welche Kosten realistisch sind und wie daraus ein beschaffbares und später betreibbares Vorhaben entsteht.
GETLIS unterstützt dabei, Förderlogik, Schul-IT, Kostenstruktur, Vergabevorbereitung, Projektsteuerung und Betrieb zusammenzuführen. So entstehen Entscheidungsgrundlagen, die Verwaltung, Schulen, Gremien und spätere Beschaffungsschritte miteinander verbinden.
Wichtig zur Einordnung
Die konkrete Förderfähigkeit hängt von der jeweils geltenden Landesregelung und dem zuständigen Förderverfahren ab. GETLIS trifft keine verbindliche Förderentscheidung und ersetzt keine Rechtsberatung. Wir unterstützen bei der fachlichen Vorbereitung, Strukturierung und Umsetzung.
Kompakter Einstieg
Digitalpakt-2.0-Quickcheck für Schulträger
Der Quickcheck ist ein kompakter Einstieg für Schulträger, die vorhandene Unterlagen, Maßnahmenideen und offene Fragen strukturiert einordnen möchten.
Unterlagen sichten
Vorhandene Konzepte, Maßnahmenlisten, Kostenschätzungen und technische Vorarbeiten werden fachlich eingeordnet.
Maßnahmen strukturieren
Bedarfe, technische Handlungsfelder, Kostentreiber und Abhängigkeiten werden zu einer ersten Maßnahmenstruktur zusammengeführt.
Nächste Schritte ableiten
Sie erhalten eine kompakte Einschätzung zu offenen Punkten, Risiken und sinnvollen nächsten Schritten für Vorbereitung, Antrag, Beschaffung oder Vergabe.
Häufige Fragen
Fragen zum Digitalpakt 2.0
Was ist der aktuelle Stand des Digitalpakts 2.0?
Bund und Länder haben sich im Dezember 2025 politisch auf den Digitalpakt 2.0 verständigt. Vorgesehen sind insgesamt fünf Milliarden Euro für die Jahre 2026 bis 2030. Mit der Einigung begann das formale Unterzeichnungsverfahren. Die konkrete Durchführung und Antragstellung werden durch die Länder ausgestaltet.
Wann können Schulträger Anträge stellen?
Antragsstart, Fristen, zuständige Stellen und Verfahrenswege werden von den Ländern festgelegt. Schulträger sollten deshalb ausschließlich die aktuellen offiziellen Veröffentlichungen ihres Bundeslandes zugrunde legen.
Was bedeutet der vorzeitige Maßnahmenbeginn ab 1. Januar 2025?
Bund und Länder haben sich grundsätzlich auf dieses Datum verständigt. Daraus folgt jedoch keine automatische Förderfähigkeit oder Förderzusage. Entscheidend sind die späteren Landesregelungen und die Anforderungen des jeweiligen Verfahrens.
Welche Maßnahmen können grundsätzlich relevant sein?
Im Mittelpunkt stehen insbesondere leistungsfähige digitale Infrastruktur, Wartung und Support sowie zeitgemäße digitale Lernumgebungen. Welche konkreten Investitionen und Leistungen förderfähig sind, ergibt sich erst aus den jeweiligen Landesregelungen.
Sind Wartung und Support Bestandteil des Digitalpakts 2.0?
Verlässliche Wartungs- und Supportstrukturen gehören ausdrücklich zum ganzheitlichen Ansatz des Digitalpakts 2.0. Wie diese Bereiche konkret berücksichtigt werden, hängt von der späteren Ausgestaltung und den Landesverfahren ab.
Unterscheiden sich die Verfahren der Bundesländer?
Ja. Richtlinien, Zuständigkeiten, Antragswege, Fristen und einzelne Voraussetzungen können landesspezifisch ausgestaltet werden. Eine bundesweite Grundsatzvereinbarung ersetzt deshalb keine Prüfung des jeweils geltenden Landesverfahrens.
Wann sollte mit Vergabe und Beschaffung begonnen werden?
Fachliche Vorbereitung und Maßnahmenplanung können frühzeitig beginnen. Vor einer verbindlichen Ausschreibung oder Beauftragung sollten jedoch Förderbedingungen, Maßnahmenbeginn, Finanzierung, Leistungsumfang und vergaberechtliche Anforderungen geklärt sein.
Was prüft GETLIS im Quickcheck?
GETLIS ordnet vorhandene Unterlagen, Maßnahmenideen, technische Bedarfe, Kostenannahmen und offene Fragen fachlich ein. Daraus können sinnvolle nächste Schritte für weitere Planung, Kostenschätzung, Fördermittelvorbereitung, Beschaffung oder Projektbegleitung abgeleitet werden.
